Wichtige Neuerungen

ab März im Überblick

  • infoAlles im Überblick
    • Die FFP2-Maskenpflicht gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Handel des täglichen Bedarfs, Apotheke, Arzt und Post 
    • Nachtgastronomie: FFP2-Maskenpflicht oder 3G-Kontrolle möglich (nähere Infos vor Ort)
    • bei den Seilbahnen gilt keine FFP2-Maskenpflicht
    • Beachten Sie bitte die geltende 3G-Regel bei EINREISE !!!
  • G-Regelungen
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    GEIMPFT:

    • Als anerkannte Impfstoffe in der EU gelten: AstraZeneca, Johnson & Johnson, BioNTech/Pfizer oder Moderna
    • Als Impfnachweis gelten das EU-konforme Impfzertifikat, der gelbe Impfpass, ein Impf-Kärtchen sowie ein Ausdruck bzw. ein PDF (z.B. am Handy) der Daten aus dem e-Impfpass - QRCode.
    • 2 Impfungen: Gültigkeitsdauer 6 Monate ab dem Tag der 2. Impfung
    • 3. Impfung: Gültigkeitsdauer  – vorbehaltlicher Änderungen – ab dem Tag der Impfung für 12 Monate
    • 1 Impfung (Johnson&Johnson) und eine 2. Impfung: Gültigkeitsdauer 6 Monate ab dem Tag der 2. Impfung
    • Impfung & Genesen: sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver COVID-Test vorlag oder zum Zeitpunkt der Impfung bereits ein Antikörpernachweis vorliegt, gilt der Impfnachweis bereits ab dem Zeitpunkt der Erstimpfung für 6 Monate

    ACHTUNG: Die Impfstoffe SputnikV, Sinovac oder Sinopharm sind keine von der EU anerkannten Impfstoffe.


    GENESEN:

    • Eine ärztliche Bestätigung ist für 180 Tage nach einer abgelaufenen Infektion mit SARS-CoV-2 gültig.
    • Ein behördlicher Absonderungsbescheid ist ebenfalls für 180 Tage gültig.

    GETESTET: (im Hotel werden keine Tests durchgeführt)

    • Ein PCR-Test : Gültigkeit 72 Stunden (ab dem Tag der Abnahme)
    • Ein Antigentest - Gültigkeit 48 Stunden (Achtung Selbsttests sind NICHT gültig)

    Kinder:

    Kinder bis 12 Jahre müssen keinen 2G-Nachweis erbringen. Für Kinder von 12 bis 15 Jahre, die noch nicht geimpft oder genesen sind, ist bei Anreise die Vorlage eines gültigen PCR Tests notwendig. Während des Aufenthalts sind Testungen, lt. Gesetzgeber, erforderlich für den Zutritt ins Hotel, Restaurants & auch zu den Seilbahnen. Es werden keine PCR-Tests im Hotel angeboten. Diese können nur beim Arzt oder in der Teststraße gemacht werden.

    ACHTUNG: Die gesetzlichen Verordnungen für die Einreise sind NICHT identisch mit den Verordnungen für einen Aufenthalt.

  • Einreise
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    Bitte informieren Sie sich bitte auf folgenden Seiten betreffend der aktuellen Einreisebestimmungen.

  • Welche Sicherheitsmaßnahmen finden im Hotel statt?
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    • Es liegt ein gesetzlich vorgeschriebenes Präventionskonzept vor
    • Im Haus befindet sich ein gesetzlich vorgeschriebener COVID-19-Beauftragter
    • Mit unserem Reinigungskonzept der Firma Hollu und der damit verbundenen erhöhten Reinigungs- & Desinfektionsintervallen tragen wir Sorge für unsere Gäste und Mitarbeiter
    • Unsere Lüftungen sind geprüft und technisch am besten Stand!
    • Wo es nötig ist, sind Plexiglas-Scheiben angebracht
    • Fiebermessung bei Eintritt ins Hotel
    • Die Maßnahmen werden laufend den gesetzlichen vorgeschriebenen COVID 19 Änderungen angepasst!
    • Weiterhin sind zur Sicherheit Desinfektionsspender im Haus verteilt
  • Was muss ich im Hotel beachten?
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    • Grundsätzlich sind alle Covid-19-Maßnahmen aufgehoben.
    • Zu Ihrer Sicherheit bitten wir Sie höflichst weiterhin um gelegentliche Händedesinfektion sowie um Lüftung Ihrer Zimmers.
    • Weiters bitten wir Sie höflichst Ihre Liege im Wellnessbereich nur mit einem Badetuch zu benützen.

Urlaubssehnsucht trifft Sicherheitsbedürfnis!

Jeder freut sich auf Urlaub und diesem kleinen Urlaubsglück steht nun nichts mehr im Wege. Genießen Sie Ihren Aufenthalt in vollen Zügen. Sollten Sie noch Fragen haben stehen wir gerne telefonisch +43 5444 5272 oder per Mail info@salnerhof.at zur Verfügung. Wir freuen uns sehr, Sie bei uns zu begrüßen.
Herzlichst Ihre Familie Salner mit Team

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